Die Türkei im Wandel – Update August 2020

Fahne der Türkei

Beitragsbild: Unsplash.com

Am 8. November 2018 beleuchteten wir in unserer Veranstaltung im Tragödchen zusammen mit dem Ratinger Buch-Café Peter & Paula die Situation in der Türkei, natürlich mit einem Fokus auf die Menschenrechte. Damals saßen in der Türkei mehr als 70 000 Menschen in Haft und warteten auf Anklage oder Gerichtsverfahren. 150 Journalistinnen und Journalisten wurden verhaftet und zahlreiche Medienhäuser wurden geschlossen.

Auch die Arbeit von Nicht-Regierungsorganisationen wurde erschwert und einige von ihnen mussten in der Folge auch ihre Arbeit einstellen. So wurden Teilnehmer eines Workshops über den Schutz digitaler Informationen am 5. Juli 2017 verhaftet. Der Vorwurf: Unterstützung bewaffneter Terrororganisationen. Erst am 25. Oktober 2017 wurden sie gegen Kaution freigelassen.

Der damalige Generalsekretär von Amnesty International in der Türkei, Taner Kılıç, war schon am 6. Juni – ebenfalls auf Grund von angeblicher Unterstützung von Terror-Organisationen – verhaftet worden. Er wurde erst am 5. August 2018 freigelassen. Sein Gerichtsverfahren wurde aber mit dem der anderen angeklagten Menschenrechtsverteidigerinnen zusammengelegt.

Was ist seitdem passiert?

Am 14. April 2020 berichtete die Tagesschau von dem Beschluss des türkischen Parlaments, jeden dritten Inhaftierten freizulassen. Grund: Hohes Risiko von Covid-19-Ansteckungen in den türkischen Haftanstalten. Davon ausgenommen: Politische Häftlinge. Das betraf und betrifft auch zahlreiche inhaftierte Journalistinnen und Journalisten, die in Haft bleiben.

Am 3. Juni 2020 kam es dann zum Gerichtsverfahren gegen Taner Kılıç und die Verhafteten des Workshops. Während sechs der Angeklagten freigesprochen wurden, wurden Taner Kılıç zu sechs Jahren und drei Monaten, Idil Eser (ehemalige türkische Amnesty-Direktorin) und zwei langjährige Amnesty-Mitglieder zu jeweils zwei Jahren und einem Monat verurteilt. Dabei ignorierte das Gericht entlastende Beweise, die die türkischen Behörden selbst vorgelegt hatten.

Die Verhaftung von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger auf Grund vorgeschobener und nicht belegter Vorwürfe wird von Amnesty International als Tabubruch angesehen. “Wir erleben einen bislang einmaligen Vorgang: Heute wurden in einem unfairen Verfahren in der Türkei, einem Staat, der die Europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben hat, Vertreter von Amnesty International, einer internationalen Menschenrechtsorganisation, für ihre Menschenrechtsarbeit verurteilt.“, so Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty Deutschland.

Aber auch kritische Berichterstattung wird in Zukunft nicht leichter werden:
Am 29. Juli 2020 verabschiedete das türkische Parlament ein Gesetz, das soziale Medien künftig stärker kontrolliert. Es verpflichtet Plattformen mit mehr als einer Million türkischen Nutzerinnen und Nutzer täglich unter anderem dazu, Niederlassungen in der Türkei mit einem türkischen Staatsbürger als Vertreter zu eröffnen. Weiter müssen die Anbieter innerhalb von 48 Stunden auf Anfragen zur Aufhebung oder Änderung bestimmter Inhalte reagieren. Es wird befürchtet, dass dadurch die Verbreitung missliebiger Meinungen über die sozialen Medien unterbunden werden soll. Für regierungskritische Medien sind diese Plattformen inzwischen die einzige Möglichkeit, ihre Artikel zu veröffentlichen, und es wird befürchtet, dass genau das nun auch verhindert werden soll.

Wir, die Amnesty International Gruppe 1275 in Ratingen, setzen uns weiter für die Menschenrechte in der Türkei und weltweit ein. Insbesondere werden wir genau verfolgen, ob Berufungen der verhafteten Amnesty Mitglieder zugelassen werden und entsprechend reagieren.